Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch:
Im Haftpflichtschadenfall obliegt es Ihrem Willen (entgegen der Aussage einiger Versicherer )
einen KFZ Sachverständigen Ihrer Wahl zur Bestimmung der Schadenhöhe hinzuzuziehen und sich ein KFZ Schadengutachten oder KFZ Unfallgutachten erstellen zu lassen.
- Erstellung von KFZ Schadengutachten im Haftpflichtfall
- Erstellung von KFZ Schadengutachten im Kaskofall
- Gebrauchtwagenbewertung nach DAT
- Bewertung von Leasingrücknahmen
- Technische KFZ Gutachten
- Plausibilitäts- & Kompatibilitätsüberprüfungen
- Beweissicherungen
- Unfallrekonstruktion
- Fuhrparkmanagement
- Betrugsermittlung